Erbrecht
Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge betreffend das Vermögen eines Verstorbenen (= Erblassers). Jeder kann von Todes wegen frei über sein Vermögen verfügen und ist es daher empfehlenswert letztwillige Anordnungen zu treffen.
Grundsätzlich kann nämlich jeder selbst bestimmen, wer nach seinem Tod das Vermögen bekommen soll. Unterlässt jemand eine derartige Anordnung, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
Zu beachten ist jedoch, dass das Testament bzw. die letztwillige Anordnung der Einhaltung komplizierter Formvorschriften bedarf. Bei Nichteinhaltung dieser Formvorschriften droht die Ungültigkeit dieser Verfügung. Weiters ist zu berücksichtigen, dass die Verfügungsmöglichkeit über das eigene Vermögen durch die pflichtteilsrechtlichen Bestimmungen im ABGB eingeschränkt.
Vor allem die rege Zusammenarbeit mit dem Notariat Freistadt in erbrechtlichen Angelegenheiten sichert Ihnen eine optimale und rechtliche Beratung und Unterstützung.
Unser Leistungsangebot umfasst daher
- die formgültige Errichtung von Testamenten, sowie von Kodizilen
- die Hinterlegung dieser Urkunden im Testamentsregister der Österreichischen Rechtsanwälte
Es stellen sich immer wieder komplizierte Fragen, was ich testamentarisch regeln kann und vor allem wie. Wer hat einen Pflichtteilsanspruch und welche Folgen hat eine Zuwendung zu Lebzeiten im Todesfallzeitpunkt? Unser anwaltliches Leistungsangebot erfasst
- die Beratung und Vertretung in außergerichtlichen, als auch gerichtlichen Erbrechtsstreitigkeiten
- die Errichtung letztwillige Verfügungen
In der Praxis zeigt sich, dass gerade Erbrechtsstreitigkeiten komplex, langwierig und kostenintensiv sind, welche Prozesse durch rechtzeitige, formgültige Anordnungen vermieden werden können.
Regeln Sie daher Ihre Zukunft!