Ehe- und Familienrecht

Die Beratung vor dem Eingehen einer Ehe oder Lebensgemeinschaft ist sehr wichtig und sichert Ihre Zukunft! Insbesondere bei der Lebensgemeinschaft vor der Vornahme großer Investitionen.

  • Kennen Sie den Unterschied zwischen einer Ehe und einer außerehelichen Gemeinschaft?
  • Welche Rechte haben Sie in einer außerehelichen Gemeinschaft?
  • Was kann mit einem Ehevertrag geregelt werden?
  • Welche Ansprüche haben Sie in der Ehe und danach?
  • Haben Sie einen Unterhaltsanspruch und in welcher Höhe?
  • Was passiert mit dem gemeinsamen Vermögen, insbesondere Wohnung bzw. Haus, im Falle der Ehescheidung oder Auflösung der Lebensgemeinschaft?

Viele Fragen, wir geben Ihnen dazu die Antworten!

Die außereheliche Gemeinschaft gewinnt in unserer heutigen Zeit immer mehr an Attraktivität, wobei die meisten übersehen, dass eine der Ehe vergleichbare umfassende Regelung in unserem Rechtssystem nicht existiert. Es ist daher von großer Bedeutung eine Lebensgemeinschaft, insbesondere bei Vornahme großer Investitionen – zum Beispiel beim gemeinsamen Hausbau oder Wohnungskauf – vorsorglich vertraglich zu gestalten. Es gibt hier die Möglichkeit einer sogenannten Trennungsfolgenvereinbarung, in welcher rechtlich verbindlich vereinbart werden kann, wer die Wohnung oder das Haus im Eigentum behält und welche Ausgleichszahlungen an den jeweilig anderen Partner zu leisten ist.

Mit derartigen Vereinbarungen können risikoreiche und vor allem kostspielige Prozesse hintan gehalten werden. Unser anwaltliches Leistungsangebot erfasst:

  • die Beratung und Vertretung in streitigen als auch einvernehmlichen Ehescheidungsverfahren
  • die Errichtung von Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Beratung und Betreuung bei gerichtlichen Aufteilungsverfahren
  • Unterhaltsverfahren zwischen Ehegatten bzw. ehemaligen Ehegatten
  • vertragliche Gestaltungen, insbesondere Eheverträge bzw. Trennungsfolgenvereinbarungen von nicht Verheirateten

Vor allem ergeben sich aber immer wieder Fragen auch hinsichtlich der gemeinsamen Kinder, wobei hier das Kindeswohl höchste Priorität genießt.

Auch diesbezüglich umfasst unser anwaltliches Leistungsangebot die Beratung und Vertretung in

  • Unterhalts-,
  • Besuchs- und
  • Obsorgeverfahren hinsichtlich Kinder
  • Aufenthaltsrecht der Kinder

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